Ab sofort 2G Regel im Schützenhaus!
Bei uns gilt seit 13.11.2021 die 2G Regel (vollständig geimpft oder genesen). Es werden keine Ausnahmen gemacht.
Beim Betreten der Wirtschaft oder der Schießstände muss ein Nachweis über eines der 2Gs vorgelegt werden, dies kann schriftlich oder über das Smartphone erfolgen.
Beim Betreten der Wirtschaft oder der Schießstände muss ein Nachweis über eines der 2Gs vorgelegt werden, dies kann schriftlich oder über das Smartphone erfolgen.
Wir bitten um Euer Verständnis.
Euer Schützenverein Zoznegg e.V. Team
Stand: November 2021